27. Dezember 2024
In der letzten Gemeinderatssitzung in diesem Jahr am 17. Dezember 2024 befasste sich der Gemeinderat Wadgassen mit dem Thema der diesjährigen Abfallgebühren. Dies war notwendig, weil die Abfallentsorgung vom eigenen Entsorgungsbetrieb ab Januar 2025 wieder auf den Entsorgungsverband Saar (EVS) übertragen wird.
Kommunalrechtlich sind Gebühren (die im Übrigen als Preis für eine ganz konkrete Dienstleistung, in diesem Fall die Müllentsorgung, zu zahlen sind) grundsätzlich so zu erheben, dass sie die anfallenden Kosten decken. Dies geschieht in der Regel über einen mehrjährigen Betrachtungshorizont, insbesondere, um größere Gebührenschwankungen in einzelnen Jahren vermeiden und dem Entsorgungsbetrieb sowie dem Gebührenzahler eine bessere Planbarkeit ermöglichen zu können.
Durch den Wechsel zum EVS wird der Entsorgungsbetrieb der Gemeinde nicht mehr zuständig sein und eventuelle - in den Vorjahren aufgelaufene Kostenunterdeckungen - können nur noch bis einschließlich 2024 verrechnet werden. Diesem Umstand geschuldet wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, die Gebühr für 2024 noch einmal nachträglich leicht anzupassen. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist die nachträgliche Erhöhung aus Verbrauchersicht ärgerlich, dennoch betriebswirtschaftlich notwendig und rechtlich geboten. Zumal es sich bei einmalig 5 EUR auf die Grundgebühr (120l-Tonne) um einen vertretbaren Betrag handelte.
Aus der Diskussion und der sich daran anschließenden Abstimmung wurde jedoch deutlich, dass es bei den anderen im Rat vertretenen Fraktionen „Wir für Wadgassen“ (WfW) und „Vernunft und Mitte“ (VuM) an Verständnis mangelt, was Gebühren sind und von wem diese zu bezahlen sind.
Nachdem zuerst ein Änderungsantrag von VuM noch nicht einmal innerhalb der eigenen Fraktion eine Mehrheit fand, wurde der Vorschlag der Verwaltung dann gemeinsam von WfW und VuM abgelehnt.
Im Endergebnis heißt das, dass die aufgelaufenen Kostenunterdeckungen nun aus dem laufenden Haushalt und damit von der Allgemeinheit gedeckt werden müssen. Das wäre in etwa so, wie wenn Sie das Netflix-Abo des Nachbarn mitbezahlen müssten, obwohl Sie selbst gar keinen Fernseher besitzen.
Dieses Geld wird an anderer Stelle im Haushalt 2025 fehlen und die Allgemeinheit und eben nicht nur die Gebührenzahler treffen.